Wie lösche ich einen Fall?
Wie lösche ich einen Fall?
Vorab sollten Sie klären, ob Sie das Recht „Löschen“ besitzen. Sollte dies nicht der Fall sein, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Administrator von Tau-Office. Dieser besitzt alle Rechte.
Um zu löschen, rufen Sie den entsprechenden Fall auf. Dort machen Sie einen Rechtsklick auf den oberen, dunkelblauen Balken.
Hier gibt es zwei Möglichkeiten, um zu löschen:
- Fall löschen
- Fall zum Löschen vormerken
1. Fall löschen:
Es wird nochmals abgefragt, ob Sie den Fall wirklich löschen möchten. Hier bestätigen Sie mit „Ja“.
War das Löschen erfolgreich, bekommen Sie eine Bestätigung und der Klient, der vom Alphabet an erster Stelle steht, wird geöffnet.
Ist das Löschen nicht möglich, dann kann folgende Meldung erscheinen:
Wenn diese Meldung erscheint, dann wurden bereits Vorgänge im Tätigkeitsnachweis angelegt.
Diese müssen zuerst gelöscht werden, bevor der Fall gelöscht werden kann.
Hinweis
Wurden bereits Vorgänge erfasst, sollte überprüft werden, ob es sinnvoll ist, den Klienten zu löschen.
Markieren sie den Datensatz (Vorgang), den Sie löschen möchten. Klicken Sie dazu auf das graue Kästchen davor.
Nun drücken Sie auf Ihrer Tastatur die „Entf“-Taste.
Wichtig
Es können nur Vorgänge gelöscht werden, die keinen Haken bei „Abgeschlossen“ besitzen.
Um einen Fall löschen zu können, muss der Tätigkeitsnachweis wie folgt aussehen:
2. Fall zum Löschen vormerken:
Hinweis
Es wird das Löschmodul benötigt.
Sie bekommen nur eine Bestätigung.
Hinweis
Hierbei muss der Tätigkeitsnachweis nicht geleert werden.
Der Klient wird nun in der Löschübersicht des Löschmoduls aufgeführt.
Ebenfalls wird der Klient durch das Wort „Löschen!“ markiert.
DT - 03.06.2019