Wie trage ich ein Neuverfahren, Bestandsverfahren oder anderes Verfahren…
Betreuungsbehörde PLUS - Wie trage ich ein Neuverfahren, Bestandsverfahren oder anderes Verfahren ein?
Gehen Sie bei der betreuten Person in den Register „Tätigkeitsnachweis“. Dort werden alle Aufwendungen, wie z.B. Telefonate eingetragen UND die Betreuungsgerichtshilfe.
Hinweis
Im dunkelblau hinterlegten Bereich können Sie filtern, z.B. nach der Tätigkeit „andere Verfahren“ oder nach Allem zum Thema „Betreuungsgerichtshilfe“. (Das Thema kann von uns eingestellt werden, bitte melden Sie sich bei uns).
Über den Button „Neu“ wird eine neue Zeile eingefügt und das heutige „Datum“ eingetragen. Dieses ändern Sie in das Fristdatum ab, bis wann Sie mit der Arbeit fertig sein müssen. Bei „Tätigkeit“ wählen Sie „Neuverfahren“, „Bestandsverfahren“ oder „andere Verfahren“.
Über den Drei-Punkte-Button öffnet sich die Detailmaske.
Tragen Sie dort alle Daten ein, die Ihnen bereits bekannt sind.
Über das „?“ wählen Sie den Adressat.
Informationen zur Aufgabe:
- Datumsfelder (mit Doppelklick heutiges Datum; mit + oder- auf Tastatur verändern Sie das Datum um einen Tag)
Vorschläge für den Sozialbericht:
- Datumsfelder (siehe oben; über Rechtsklick im bis-Feld sind Zeiträume zur einfachen Eingabe vordefiniert z.B. 7 Jahre)
- Über das Fragezeichen bei Betreuer gelangen Sie zur Suchmaske (nach Namen suchen, Status filtern oder nur aktuelle Betreuer bzw. Betreuer mit freien Betreuungen anzeigen lassen)
Beschluss Inhalt:
- In der Auswahlbox wählen Sie den Bereich aus z.B. „Aufgabenkreis“ und klicken „Bearbeiten“
- Beim Klick auf einen Aufgabenkreis wird die Zeile schwarz und ist somit markiert. Mit „Abschließen“ wird die Auswahl übernommen.
Mit „Dokument einfügen“ wählen Sie die Dokumentenvorlage „Sozialbericht“ (Die Benennung kann abweichen).
Hinweis
Es können beliebig viele Dokumente hinterlegt werden.
Mit „Weiter“ öffnet sich Ihr Sozialbericht. Ergänzen Sie den Text, mit Schließen werden die Änderungen übernommen. Nachdem Sie das Dokument versendet haben schließen Sie den Vorgang mit einem Haken bei „Abgeschlossen“ ab.
Bekommen Sie eine Bestätigung zurück, können Sie dies im Tätigkeitsnachweis mit einem Rechtsklick „von Gericht zurückerhalten“ vermerken.
Bei „Letzter Status:“ wird die Änderung übernommen.
DT - 01.08.2019