Wie hinterlege ich Haushaltsmitglieder bei Ehepartnern?
Wie hinterlege ich Haushaltsmitglieder bei Ehepartnern?
Sind bei einem Ehepaar, beide Ehepartner als einzelne Fälle eingetragen, müssen die Haushaltsmitglieder bzw. Bezugspersonen folgendermaßen hinterlegt werden:
1. Beim ersten Ehepartner – in dem Beispiel der Ehemann - können alle Personen mit der Schnellerfassung angelegt werden. Gehen Sie dazu in der Klientenakte auf den Register „Haushaltsmitglieder“,machen einen Rechtsklick und wählen „Haushaltsmitglieder Schnellerfassung“.
Mit einem Klick auf „Übernehmen“ werden die Personen in der Klientenakte hinterlegt.
2. Beim zweiten Ehepartner – in dem Beispiel die Ehefrau – wird nur der Partner mit der Schnellerfassung hinterlegt. Gehen Sie wieder in der Klientenakte auf den Register „Haushaltsmitglieder“, machen einen Rechtsklick und wählen „Haushaltsmitglieder Schnellerfassung“.
Mit „Übernehmen“ wird der Ehepartner in der Klientenakte hinterlegt.
Das Kind der Eheleute ist bereits als Adresse angelegt und kann über den Rechtsklick „Haushaltsmitglied / Bezugsperson zuordnen“ einfach zugeordnet werden.
Hinweis
Die Bezugspersonen werden als Adressen gespeichert, d.h. sofern das gleiche Haushaltsmitglied/ die gleiche Bezugsperson bei beiden Ehepartnern eingetragen wird, darf diese nicht überschrieben werden. Dadurch wird die Adresse bei beiden Ehepartner automatisch geändert, sobald diese bei Einem geändert wird.
RS - 12.07.2019